Dänische Arbeitsschutzregeln beachten!

ARBEITSRECHT: Entsendete Mitarbeiter, die in Dänemark Dienstleistungen erbringen, müssen die dänischen Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Hierzu gehören u.a. die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Ernennung eines Sicherheitsbeauftragten.

Anerkennung von Berufsqualifikationen
Für verschiedene Arbeiten bzw. Berufe muss eine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beantragt werden, z.B. Gerüstbau, Schweißen sowie Elektro- und Sanitärarbeiten. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie auf der Website der dänischen Arbeitsschutzbehörde Arbejdstilsynet bzw. bei Sikkerhedsstyrelsen.

Arbeitsschutzbeauftragter und Arbeitsschutzorganisation
Welche Arbeitsschutzorganisation ein entsendendes Unternehmen bei Tätigkeit in Dänemark haben muss, hängt von der Zahl der in Dänemark tätigen Mitarbeiter ab:

  • Unternehmen mit mehr als 10 Angestellten in Dänemark müssen einen Arbeitsschutzbeauftragten (arbejdsmiljørepræsentant) wählen, der die dänische Ausbildung von 22 Stunden absolviert hat. Die Ausbildung wird auch als Online-Kurs angeboten, z.B. von Arbejdsmiljøgruppen.
  • Für Unternehmen mit wechselnden Arbeitsorten, wie z.B. bei Baustellen gilt dies schon ab fünf Mitarbeitern.
  • Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen eine Arbeitsschutzgruppe einrichten, die aus einem Arbeitsschutzbeauftragten und einem Mitglied der Geschäftsführung besteht.

Gefährdungsbeurteilung
Unternehmen, die dauerhaft in Dänemark tätig sind, müssen alle drei Jahre eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung (Arbejdspladsvurdering – APV) des Arbeitsplatzes durchführen.

Sanktionen 
Die dänische Arbeitsschutzbehörde wacht über die Einhaltung der Regeln und führt regelmäßig Baustellenkontrollen durch. Verstöße werden mit Bußgeldern sanktioniert, deren Höhe daran anknüpft, wie schwerwiegend der Verstoß war und wie viele Arbeitnehmer davon betroffen sind.

Veröffentlicht am 27. April 2017