Dänemark implementiert neue Standards für Transfer Pricing Dokumentation

TRANSFER PRICING: Die dänischen Anforderungen zur Transfer Pricing Dokumentation werden den internationalen Anforderungen angepasst.

Im Dezember 2015 hat das dänische Parlament ein Gesetz zur Einführung neuer internationaler Transfer Pricing-Standards verabschiedet. Nach den neuen Regeln müssen alle großen multinationalen Konzerne mit einem Umsatz von mindestens EUR 750 Millionen (DKK 5,6 Milliarden) auf Konzernniveau eine jährliche Land-für-Land-Berichterstattung erstellen. Der Bericht muss Informationen über das Einkommen des Konzerns, die Steuer und die ökonomischen Aktivitäten für jedes Land enthalten, in dem der Konzern tätig ist.    

Schließt sich Dänemark dem sog. BEPS-Transfer Pricing Guide (Base Erosion and Profit Shifting-) an, werden die Anforderungen an die Transfer Pricing-Dokumentation weiter geändert. Diese Änderungen werden dann in einer neuen Verordnung implementiert. Eine wesentliche Änderung wird sein, dass zukünftig ein „Master-File“ für den gesamten Konzern und ein „Länder-File“ für die einzelnen Länder erstellt werden muss. Die Dokumentationsforderung an das „Master-File“ bzw. das „Länder-File“ wird im Wesentlichen in ganz Europa gleich sein. Nach Auffassung von Grant Thornton wird dies die Administration der Transfer Pricing-Dokumentation erleichtern und die laufende Aktualisierung der Unterlagen fördern. Die Verordnung wird voraussichtlich zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Künftig wird besonders auf die wertschaffenden Faktoren des Konzerns Wert gelegt (drives of business profit). Auch die Versorgungskette des Konzerns sowie die Platzierung und Wertermittlung der immateriellen Vermögenswerte sind in der Dokumentation näher zu beschreiben. Es ist zu erwarten, dass dies zu einer anderen Verteilung von Ausgaben und Einnahmen als bisher führen wird.

Die dänische Steuerbehörde achtet insbesondere darauf, dass Geschäfte zwischen konzernverbundenen Unternehmen dem Fremdvergleichsgrundsatz folgen und dies wird sich auch mit den neuen Regeln nicht ändern. Wird der Fremdvergleichsgrundsatz nicht beachtet und ist die Dokumentation nicht ausreichend, wird das steuerpflichtige Einkommen nicht nur merkbar erhöht, sondern es können auch hohe Geldbußen von mindestens DKK 250.000 festgesetzt werden.