Covid-19: Politik erweitert die Hilfspakete

Wegen steigender Ansteckungszahlen unterliegt die Dänische Gesellschaft wieder neuen Covid-19-Restriktionen und viele Unternehmen sind von diesen Restriktionen finanziell betroffen. Am 27. Oktober hat das Wirtschaftsministerium eine Vereinbarung über die Erweiterung und Verlängerung der Hilfspakete zur Unterstützung betroffener Unternehmen veröffentlicht.

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In den folgenden Absätzen stellen wir die Hauptpunkte der neuen politischen Vereinbarung dar.

Verlängerung der Kompensationsordnungen

Die jetzigen Kompensations- und Garantieregelungen werden bis einschließlich 31. Januar 2021 verlängert. Unter anderen gelten folgende Hilfspakete:

  • Gezielte Kompensationsregelung für feste Ausgaben für die von den Restriktionen betroffenen Unternehmen und für die Unternehmen, die den beschränkten Öffnungszeiten unterliegen.
  • Kompensationsregelung für feste Ausgaben – Light
  • Kompensationsregelung für Veranstalter (abgesagte und verschobene Veranstaltungen)
  • Kompensationsregelung für saisonabhängige Selbständige und Freelancer.
  • Lohnkompensation für Unternehmen, die zwangsweise schließen müssen.

Die oben genannte Aufzählung ist nicht abschließend.

Verbesserung der zielgerichteten Kompensationsregelung für feste Ausgaben

Die jetzige, zielgerichtete Kompensationsregelungen für feste Ausgaben und feste Ausgaben – Light werden verlängert, und die Regelungen werden erweitert, indem die Anspruchsbedingung eines Umsatzrückgangs von bisher 35 % auf 30 % reduziert wird.

Die Kompensationsregelungen gelten für Unternehmen, die von einer oder mehrere Covid-19-Restriktionen betroffen sind (Ladenöffnungsverbot, Versammlungsverbot, Schließung der Grenzen und Reisebestimmungen des Außenministeriums).

Mit der jetzigen Regelung ist eine Kompensation von höchstens 80 % möglich. Dies wird auf 90 % für kleinere Unternehmen angehoben. Unternehmen, die ihr Geschäft nicht öffnen dürfen, können weiterhin 100 % der Ausgaben im Zeitraum der Zwangsschließung kompensiert bekommen.

Wiedereinführung der Umsatzsteuerdarlehensregelung für KMU-Unternehmen

Die Umsatzsteuerdarlehensregelung für kleine und mittlere Unternehmen wird in der Weise wieder eingeführt: Kleine und mittlere Unternehmen, die während der  Geltung der ersten Umsatzsteuerdarlehensregelung kein Darlehen beantragt hatten, haben jetzt die Möglichkeit in 2020 bezüglich der gezahlten Umsatzsteuer aus dem 4. Quartal oder dem 2. Halbjahr 2019 ein zinsfreies Darlehen zu beantragen. Unternehmen, die bereits ein Umsatzsteuerdarlehen im Rahmen der ersten Darlehensordnung beantragt haben, können keinen weiteren Antrag stellen.

Gleichzeitig wird der Rückzahlungszeitpunkt des Darlehens vom 1. April auf den 1. November 2021 verschoben.

Kompensationsregelung für de facto geschlossene Unternehmen

Eine Reihe geschäftlicher Aktivitäten werden infolge der Covid-19-Restriktionen abgesagt oder nicht durchgeführt. Infolgedessen müssen einige Unternehmen als de facto zwangsgeschlossen betrachtet werden.

Dis gilt unter anderem für den Bereich des Nachtlebens und bei Messen. Unternehmen, die de facto geschlossen sind, werden Zugang zu den Kompensationsregelungen für Selbständige und für feste Ausgaben erhalten, für die dann dieselben Bedingungen wie für zwangsgeschlossen Unternehmen gelten.

Vor Mitte November wird untersucht, ob auch andere geschäftliche Aktivitäten als de facto geschlossen angesehen werden sollten.

Kompensationsregelung für Unternehmen, die vom verschärften Versammlungsverbot betroffen sind

Unternehmen, Selbständige und andere, die vom verschärften Versammlungsverbot von 50 zu 10 Personen betroffen werden, erhalten Zugang zu den bestehenden Kompensationsregelungen für Selbständige und feste Ausgaben, wenn sie einen durch das Verbot verursachten Umsatzrückgang erleben.

Die Kompensationsregelung wird auch Unternehmen umfassen, die direkte Lieferanten privater und geschäftlicher Veranstaltungen sind, und diese werden Zugang zu denselben Kompensationsregelungen erhalten.

Kompensationsregelung für Unternehmen, die vom Verbot des Alkoholverkaufs betroffen sind

Selbständige und Unternehmen, die vom alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr betroffen sind, werden von den jetzigen Kompensationsregelungen für Selbständige und festen Ausgaben erfasst, wenn sie infolge des Verkaufsverbotes einen bestimmten Umsatzzurückgang erleiden.

Kompensationsregelung für Lieferanten für Nerzfarmen

Unternehmen, die feste Lieferanten für Pelzzuchten sind, denen der Zuchtbestand geschlachtet wird, werden Zugang zu den Kompensationsregelungen für Selbständige und feste Ausgaben bekommen. Das Unternehmen muss nachweisen können, dass es sich durch Lieferungen an Pelzzuchten finanziert, bei denen der Zuchtbestand geschlachtet wird. Dies können unter anderen Futterzentralen, Tierärzte und gewerbliche Pelzverarbeiter sein.

Verlängerung des Verlustrahmens für den dänischen Reisegarantiefond

Die Möglichkeit der Reisebüros die Garantieregelung des dänischen Reisengarantiefonds in Anspruch zu nehmen wird verlängert und deckt Darlehen ab, die bis zum 31. Januar 2021 aufgenommen sind.

Wo kann man die Kompensation beantragen?

Es handelt sich immer noch um eine politische Vereinbarung zu der aktuell noch keine Rechtsverordnung erlassen wurde. Deswegen ist es z. Zt. noch nicht möglich, die politisch vereinbarten Kompensationen in Anspruch zu nehmen und zu beantragen.

Wenn Anträge möglich sind, erfolgen diese via virk.dk.

Wenn Sie mehr über die politischen Vereinbarungen lesen wollen, können Sie den gesamten Wortlaut der Vereinbarung auf der Website des dänischen Wirtschaftsministeriums finden (nur auf Dänisch).

13.11.20


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