Covid-19: Jetzt können Veranstalter ausgefallener Veranstaltungen Kompensation beantragen

Zuletzt am 10. Juni 2020 aktualisiert.

Für Sportvereine, Konzertveranstalter und Ausstellungsveranstalter u.a. wird es kompliziert herauszufinden, ob sie aufgrund der durch die Corona Epidemie bedingten Veranstaltungsabsagen berechtigt sind, eine Kompensation dafür zu beantragen. Sie erhalten hier einen schnellen Überblick über die geltenden Vorschriften.

Ab sofort besteht die Möglichkeit, eine Kompensation für die abgesagten Veranstaltungen zu beantragen, aber der Antrag erfordert ein bestimmtes Maß an Sorgfalt. Die Veranstalter müssen sich vor der Antragstellung gut vorbereiten. Es müssen nämlich genaue Angaben über eine Vielzahl von Umständen erfolgen, wenn man eine Kompensation erhalten möchte.

Erstattungsanträge von einem Wert von über 500.000 Kronen müssen mit der Erklärung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters versehen werden. Die dadurch entstehenden Beratungskosten werden bis zu einem Betrag von 30.000 Kronen vom Staat erstattet. Das bedeutet in den meisten Fällen eine Erstattung von 100%.

Wer kann Kompensation beantragen?

Zunächst kann jeder eine Kompensation beantragen, der eine Veranstaltung mit mehr als 350 Teilnehmern im Zeitraum vom 6. März bis 31. August geplant hatte, und diese abgesagt, verschoben oder wesentlich geändert werden musste, bedingt durch die besonderen Versammlungsvorschriften, die aufgrund von Covid-19 erlassen wurden.

Die Möglichkeit zur Kompensation in Form eines finanziellen Hilfspakets gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine Gratisveranstaltung handelt oder die Teilnahme an der Veranstaltung nur gegen eine Vergütung erfolgt. 

Wer kann KEINE Kompensation beantragen?

Veranstalter ausgefallener Messen und Ausstellungen usw., bei denen mehr als 350 Teilnehmer an mehreren Tagen erwartet wurden, sind nicht zur Kompensation berechtigt. Eine Bedingung ist es nämlich, dass der Veranstalter die Teilnahme von 350 Personen gleichzeitig erwartet hat.

Eine Kompensation kann ebenfalls nicht beantragt werden, wenn eine verschobene Veranstaltung von einer anderen juristischen Einheit mit denselben Eigentümern innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum, durchgeführt wird.

Veranstalter, die ihre Verluste aufgrund der Covid-19- Epidemie bereits von Versicherungen oder anderen staatlichen Kompensationsregelungen erstattet bekommen haben, können auch keine Hilfe aus dem Hilfspaket beantragen, da es Vorraussetzung ist, dass der Verlust nachweislich dem Ausfall oder der Änderung geschuldet ist und nicht auf andere Weise abgewehrt oder kompensiert werden kann.

Wie groß sind die Beträge, welche die Hilfspakete sichern?

Es ist möglich, eine Kompensation für den durch die Änderung oder Ausfall der Veranstaltung verursachten Verlust zu beantragen. Dies bedeutet in erster Linie den Ersatz verlorener Ticketeinnahmen.

Des Weiteren kann auch die Erstattung direkter und indirekter Kosten beantragt werden, wenn sie der Veranstaltung zugeordnet werden können und auch von Covid-19 beeinflusst wurden.

Es gibt keine Obergrenze für die Höhe der Kompensation, die der einzelne Veranstalter erhalten kann.

Wir können Ihnen helfen

Bei BDO haben wir Einblick in die für das Corona Virus geltenden Vorschriften. Deswegen können wir bei der Bewertung helfen, ob ein konkreter Veranstalter zu einer Kompensation berechtigt ist.

Wir können auch mit dem Ausfüllen des Antragsformulars für das Hilfspaket helfen, und natürlich mit der Erklärung des Wirtschaftsprüfers, sofern erforderlich. Wir sind überall im Land mit unseren Büros vertreten.

Wenn Sie unsere Beratung wünschen, können Sie  Wirtschaftsprüferin Line Bundgaard unter der Telefonnummer 6034 2773 erreichen. 


BDOs Wirtschaftsprüfer und Berater arbeiten auf beiden Seiten der deutsch-dänischen Grenze. 

Sobald man die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark überquert, gelten andere Steuervorschriften und Verfahren. Bei diesen Themen unterstützt die Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Unternehmen vor Ort in 31 dänischen Städten und in 26 deutschen Städten.

BDO ist auf beiden Seiten der Grenze gut vernetzt und kann Firmen somit spezialisierte Beratung und Sparring anbieten. BDOs Mitarbeiter in Deutschland sprechen Dänisch und die Kollegen in Dänemark Deutsch. Daher kann BDO Ihnen bei Ihren Geschäften auf beiden Seiten der deutsch-dänischen Grenze ohne Sprachbarrieren helfen.