Covid-19 in Dänemark

Vorübergehende Kompensationsregelungen für Bars, Restaurants und Cafés für den Zeitraum 19. August-31. Oktober

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Seit dem 19. August müssen Bars, Restaurants und Cafés um 22 Uhr schließen. Kompensationsregelungen sollen den Unternehmen bei dem entstehenden Verdienstausfall helfen. Deshalb können die Firmen für den Zeitraum 19. August bis 31. Oktober Kompensation beantragen.

1. Kompensation für feste Ausgaben

Bars, Restaurants und Cafés, die von den Öffnungsbeschränkungen betroffen sind, können Kompensation für feste Ausgaben, wie zum Beispiel Mietkosten, gemäß dem sog. "Treppenmodel” beantragen.

Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von 35 Prozent erleben, können 25 Prozent Kompensation erhalten. Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von 90 Prozent oder mehr haben, können 80 Prozent Kompensation bekommen.

Das Unternehmen muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Das Unternehmen muss nachweisen können, dass es von eingeschränkten Öffnungszeiten betroffen ist.
  • Das Unternehmen muss dadurch einen Umsatzrückgang von mindestens 35 % verzeichnen.

Lieferanten, die überwiegend an Bars, Restaurants und Cafés liefern, sind ebenfalls antragsberechtigt.

2. Kompensation für Selbständige

Selbständige Betreiber von Bars, Restaurants und Cafés können Kompensation gemäß der heutigen Kompensationsordnung für kleine selbständige Unternehmer beantragen, wenn sie ebenfalls von den Öffnungsbegrenzungen betroffen sind.

Dabei gelten für sie folgende Anforderungen:

  • Der Betrieb muss nachweisen, von den eingeschränkten Öffnungszeiten betroffen zu sein (mit normalen Öffnungszeiten verglichen).
  • Der Betrieb muss dadurch einen Umsatzrückgang für eine Mindestdauer von 14 Tagen von mindestens 30 Prozent verzeichnet haben.

Die Kompensation kann bis zu 90 Prozent des Umsatzverlustes ausmachen, ist jedoch auf einen Höchstbetrag von DKK 23.000,- pro Monat begrenzt.

Am 27. Oktober wurde ein Abkommen zu neuen Kompensationsregelungen von den dänischen Politikern vereinbart. Hierzu informieren wir Sie im Laufe der nächsten Wochen, wenn die Regelungen festlegen. 

Dieser Text wurde von Wirtschaftsprüfer Kaj Kromann Laschewski bei Martinsen Revision zur Verfügung gestellt: kla(at)martinsen.dk, +45 87 43 96 05.