Auszahlung von negativer Steuer von Entwicklungskosten

UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: Unternehmen, die Kosten zur Forschung und Entwicklung tragen und einen Verlust haben, können die negative Steuer ausbezahlt bekommen.

Die Möglichkeit gilt für Gesellschaften, die Kosten zur Forschung und/oder Entwicklung getragen und negatives Einkommen haben. Sie gilt auch für Personen, die ein selbständiges Unternehmen betreiben und dabei die den Gesellschaften gleichgestellte Besteuerung anwenden ("virksomhedsordningen"). Solche Gesellschaften bzw. Personen können einen Betrag ausbezahlt bekommen, der dem Steuerwert (2015=23,5 Prozent) der Kosten entspricht. 

Es kann maximal ein Verlust von 25 Millionen Kronen angewandt werden. 

Der ausbezahlte Betrag ist nicht steuerpflichtig, der Verlust kann dagegen nicht zur Aufrechnung von Einkommen in den nachfolgenden Jahren vorgetragen werden.

Der Antrag auf Auszahlung muss mit der Steuererklärung für das betreffende Jahr eingereicht werden. Nachfolgend kann aber eine Wiederaufnahme beantragt werden. 

Die dänische Steuerbehörde hat eine Entscheidung veröffentlicht, wonach die Regeln in Bezug auf die Kosten eines neugegründeten Unternehmens, die das Unternehmen in Verbindung mit der Entwicklung einer hoch entwickelten Applikation zum Online-Nachhilfeunterricht getragen hatte, Anwendung finden. Im betreffenden Fall war das Produkt noch nicht fertigentwickelt, aber es wurde in Schulen etc. getestet. 

Juni 2016