Ausländisches Kfz-Kennzeichen in Dänemark

Wann darf man mit einem ausländischen Kennzeichen in Dänemark fahren? Das erklären wir Ihnen anhand eines Falles, in dem der Steuerrat dem Führen eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen zustimmte.

Wenn man sich als Ausländer auch in einem anderen Land als Dänemark aufhält und dort eine Wohnung hat, ist es schwer zu erkennen, ob man in Dänemark mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug fahren darf.

Im konkreten Fall hatte ein schwedischer Staatsbürger in beiden Ländern eine Wohnung. Seiner Arbeit ging er in Dänemark nach. Er war jedoch nicht im dänischen Personenregister gemeldet und hielt sich etwa 135 Tage in Dänemark auf.

Ein ausländisches Fahrzeug muss dann in Dänemark registriert werden, wenn der Eigentümer einen Wohnsitz in Dänemark hat. Diesen hat eine Person i.d.S., wenn sie im zentralen Personenregister gemeldet ist. Fehlt eine solche Eintragung, wird dann ein Wohnsitz begründet, wenn man sich mehr als 185 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten im Land aufhält.

Der Steuerrat hat im vorliegenden Fall die Frage, ob eine Anmeldung im Personenregister zu Recht nicht erfolgt ist, ausser Betracht gelassen. Es wurde unterstellt, dass keine Registrierungspflicht beim Personenregister besteht. Da der schwedische Staatsbürger keinen formellen Wohnsitz in Dänemark hatte, sich weniger als 185 Tage im Zeitraum von 12 Monaten aufhielt und auch sonst eine starke Anbindung an Schweden (Haus, Familie) hatte, wurde eine Pflicht zur Registrierung des Fahrzeugs verneint.

Da er kein Doppeldomizil (keinen Wohnsitz im Sinne des Registrierungsgesetzes) hat, darf er ohne Zulassung des Motoramtes ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Dänemark fahren.