Ausländische Internethändler im Fadenkreuz
Das Finanzamt erhielt die Erlaubnis vom Steuerrat, anonyme Kartenzahlungsinformationen über den Kreditkartengebrauch von Privatpersonen einzuholen - ausländische Internethändler werden kontrollierbar.
Das dänische Umsatzsteuergesetz räumt dem Finanzamt das Recht ein, bestimmte Informationen bei Zahlungsdienstleistern einzuholen, um so umsatzsteuerliche Kontrollen durchführen zu können. Ein solches Begehren setzt die Zustimmung des Steuerrates voraus. Die in diesem Rahmen eingeholten Kartenzahlungsinformationen bezüglich des Einkaufs von Waren bei ausländischen Internethändlern liefern eine gute Grundlage für die Durchführung der Umsatzsteuerkontrolle bei ausländischen Unternehmen.
Das Finanzamt hat aktuell um die Zustimmung zu einer solchen Datenerhebung gebeten. Der Zeitraum der Datenerhebung ist der 1. September 2017 bis 31. Dezember 2018. Zweck der Erhebung ist es, Informationen darüber zu erhalten, welche ausländischen Unternehmen umsatzsteuerpflichtige Aktivitäten in Dänemark ausüben, in dem sie Waren an dänische Privatpersonen oder Nichtunternehmer nach Dänemark liefern.
Im Anschluss daran soll geprüft werden, ob die ausländischen Unternehmen diese Lieferungen umsatzsteuerlich richtig in Dänemark registrieren. Laut Daten des Internetverbandes FDIH betrug der dänische Internethandel 2017 etwa 123 Mrd. DKK, wobei davon etwa 41 Mrd. DKK auf ausländische Internethändler entfallen.
Da die Kartenzahlung die einzige Spur ist, die ein Interneteinkauf im Ausland in Dänemark hinterlässt, ist diese Erhebung aus Sicht des Finanzamtes erforderlich.
Die Informationspflicht obliegt allen Anbietern von Kartenzahlungssystemen.