Auf die Plätze - Fertig - Los: OSS-Verfahren kommt

Mit dem JStG 2020 wurden in Deutschland die Grundlagen geschaffen, das von der EU beschlossene Mehrwertsteuer-Digitalpaket mit Änderungen zum Versandhandel/Fernabsatz umzusetzen und damit auch den One-Stop-Shop (OSS) einzuführen.

02.07.2021

Das Verfahren des OSS soll es dabei Unternehmern, die grenzüberschreitende Lieferungen oder Dienstleistungen ausführen, ermöglichen, ihre umsatzsteuerlichen Deklarationspflichten über eine zentrale Anlaufstelle zu erfüllen.

  • Wer kann das OSS-Verfahren nutzen?
  • Was ist OSS und welche Voraussetzung sind zu erfüllen?
  • Können Vorsteuererstattungen mittels OSS-Verfahren beantragt werden?

Vorausschauend handeln: auf OSS vorbereiten!

Lesen Sie den vollständigen Artikel von BDO hier.

 


Sobald Sie die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark überqueren, gelten andere Steuergesetze, Bilanzierungsvorschriften und Unternehmensrichtlinien. Diese zu verstehen und die Unterschiede zu erkennen kann eine Herausforderung sein. Deshalb arbeiten wir, das dänische und das deutsche Team von BDO, eng mit unseren jeweiligen Kollegen zusammen. Unsere enge grenzüberschreitende Kooperation macht es uns möglich, unseren Kunden stets eine passgenau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung anzubieten.

Für uns als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater besteht eine unserer wichtigsten Aufgaben darin, Mandanten, die Ihr Geschäftspotential im In- und Ausland weiterentwickeln möchten, beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Vertreten sind wir in beiden Ländern landesweit – Sie finden uns in 27 deutschen und 31 dänischen Städten. Unsere Services bieten wir sowohl auf Deutsch als auch auf Dänisch an. Sprachbarrieren sind bei BDO kein Thema!