Arbeitszeit in Dänemark

ARBEITSRECHT: Wer einen dänischen Mitarbeiter anstellt oder deutsche Mitarbeiter zur Dienstleistungserbringung nach Dänemark entsendet, muss ich über die in Dänemark geltenden Regeln zur Arbeitszeit informieren. Da es viele verschiedene Regeln und Vereinbarungen hierzu gibt, ist das oft gar nicht so einfach.

Normativer Rahmen
In Dänemark gibt es keine gesetzliche Arbeitszeit und kein Arbeitszeitgesetz wie in Deutschland.

Welche Arbeitszeit jeweils gilt, ergibt sich entweder aus Tarifverträgen oder dem individuellen Arbeitsvertrag. Detailliere Regelungen ergeben sich häufig aus einem Personalhandbuch des Unternehmens.

In jedem Fall bilden die Regelungen der europäischen Arbeitszeit-Richtlinie einen Rahmen, der nicht überschritten werden darf:

  • Innerhalb von 24 Stunden müssen 11 Stunden Ruhezeit gewährt werden.
  • Innerhalb von 7 Tagen muss ein wöchentlicher freier Tag gewährt werden, der sich unmittelbar an eine Ruhezeit anschließt, vorzugsweise ein Sonntag.
  • Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf in einem Zeitraum von 4 Monaten nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt inklusive Überstunden betragen.

Abweichungen von diesen generellen Regeln sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. im Transportbereich oder in der Land- und Forstwirtschaft. Ob hierfür ein Antrag bei der dänischen Arbeitsschutzbehörde Arbejdstilsynet erforderlich ist oder ob ein genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand vorliegt, muss vorab individuell geprüft werden.

Anders als in Deutschland gibt es in Dänemark auch kein generelles Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Übliche Arbeitszeit
Die in Dänemark übliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden pro Woche. Ob die tägliche Mittagspause von 30 Minuten hierin bereits enthalten ist, hängt vom eventuell geltenden Tarifvertrag oder der individuellen Vereinbarung ab.

Überstundenvergütung 
Bei Angestellten ist die Vereinbarung einer Überstunden-Abgeltungsklausel üblich. Anders als in Deutschland gibt es hier keine Klauselkontrolle und gefestigte Prozentsätze. Maßstab für die Gültigkeit der Klausel ist vielmehr, was für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung als angemessen betrachtet werden kann.

Bei gewerblichen Mitarbeiter hingegen ist eine Überstunden-Abgeltungsklausel nicht möglich. Welche Stunden hier als Überstunden gelten und wie diese zu vergüten sind, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Dies hängt vom Tarifvertrag und dem gewählten Arbeitszeitmodell ab. Deutschen Unternehmen, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, empfehlen wir, im Rahmen eines Entsendevertrages auch die Arbeitszeit zu regeln, die für die Tätigkeit in Dänemark gilt.

Fazit 
Da die deutschen Regeln zur Arbeitszeit konkreter und zumeist auch strenger sind, kann es zwischen deutschen Arbeitgebern und dänischen Mitarbeitern unterschiedliche Erwartungen geben. Wir empfehlen, von Anfang an einen klaren Rahmen schriftlich zu vereinbaren, sodass spätere Unstimmigkeiten vermieden werden. Bei Fragen zu den dänischen Arbeitszeitregeln beraten wir Sie gern.

Veröffentlicht am 27. April 2017