Anforderungen an Rechnungen in Dänemark

UMSATZSTEUER UND ABGABEN: Unternehmen müssen vor der Zahlung überprüfen, ob die erhaltene Rechnung den geltenden Formvorschriften entspricht und ob die in Rechnung gestellte Vorsteuer korrekt erhoben wurde. Sonst ist ein Abzug der gezahlten Vorsteuer ausgeschlossen.

Die Anforderungen an den notwendigen Inhalt der Rechnung sind nach dänischem Recht wie folgt festgelegt:

  1. Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
  2. Rechnungsnummer
  3. CVR-Nummer des Verkäufers
  4. Name und Adresse des Verkäufers und des Käufers
  5. Art und Menge der gelieferten Ware oder Art und Umfang der erbrachten Leistung
  6. Datum der Lieferung der Ware oder Leistung
  7. Preis per Einheit und Bemessungsgrundlage
  8. Den geltenden Umsatzsteuersatz
  9. Den zu zahlenden Umsatzsteuerbetrag.

Bei Kleinbetragsrechnungen unter maximal 3.000 DKK genügt die Angabe des Rechnungsbetrags mit den notwendigen Angaben, um den darin enthaltenen Betrag der Umsatzsteuer zu berechnen. Angaben zum Empfänger sind entbehrlich.

Bauleistungen in Dänemark
Insbesondere bei laufend erbrachten Leistungen ist zu spezifizieren, wann und wo die Leistung erbracht wurde und worin die Leistung besteht. Die Angabe z.B. „Montagearbeiten in der Zeit von … bis….“ ist nicht ausreichend.

Beauftragen Sie ein Subunternehmen damit, für Sie Bauleistungen in Dänemark zu erbringen, muss die Rechnung als Netto-Rechnung mit dem Hinweis auf Reverse Charge unter Angabe Ihrer CVR-Nummer sowie der USt-ID-Nummer des Subunternehmens ausgestellt werden.

Hotelrechnung 
Sofern Sie in Dänemark eine Hotelrechnung erhalten, achten Sie bitte darauf, dass diese an Ihr Unternehmen ausgestellt worden ist und dass die auf die Übernachtungsleistung und auf die Restaurantleistung (Frühstück) entfallenden Kosten gesondert ausgewiesen werden. 

In allen Zweifelsfällen können Sie sich gerne an die Rechts- und Steuerabteilung der AHK Dänemark wenden. Wir prüfen gerne für Sie, ob eine Rechnung korrekt ausgestellt wurde.

Veröffentlicht am 27. April 2017