AFU – Arbeitsmarktfonds für entsendete Mitarbeiter

ARBEITSRECHT: Auch ausländischen Arbeitgeber, die nur vorübergehend Leistungen in Dänemark erbringen, müssen anteilig in den AFU einzahlen. Die Beiträge werden vierteljährlich erhoben. Es kann aber auch einmalig ein höherer Betrag überwiesen werden.

Um sicherzustellen, dass entsandte Arbeitnehmer für ihre in Dänemark geleistete Arbeit entlohnt werden, trat in Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie zum 18.06.2016 der AFU in Kraft. Bei ausländischen Arbeitgebern, die nur vorübergehend Leistungen in Dänemark durch entsendete Mitarbeiter erbringen, richtet sich die Beitragspflicht nach den Eintragungen in das Register für Ausländische Dienstleistungen (RUT-Register).

Die Beiträge zum AFU sind vierteljährlich zu entrichten. Derzeit beträgt der Satz 1,80 DKK/Quartal pro in Vollzeit beschäftigtem Mitarbeiter.

Arbeitergeber, die vom 02.12.2017-01.03.2018 Eintragungen in das RUT-Register vornehmen, erhalten Mitte März eine Zahlungsaufforderung von Samlet Betaling wegen des Beitrages für das 4. Quartal 2017. Der Beitrag wird zum 01.04.2017 fällig und ist bis zum 14.04.2017 zu zahlen.

Die Angaben für Überweisungen aus dem Ausland (IBAN und BIC/SWIFT) finden Sie unter indberet.virk.dk/samlet-betaling-english/how-pay.

Bei zu später Einzahlung von AFU drohen Säumniszuschläge und  ein Inkasso-Verfahren.

Die AFU-Beträge sind – aufgrund des niedrigen Beitragssatzes und der anteiligen Berechnung - oftmals sehr gering. Es kommen sogar Forderungen in Höhe von 0,02 DKK pro Quartal vor. Um Überweisungsgebühren zu sparen besteht in diesem Fall die Möglichkeit, einmalig einen höheren Betrag zu entrichten. Das Guthaben bleibt auf dem Konto bei Samlet Betaling stehen und wird dann laufend mit fälligen Beträgen verrechnet.

Der Betrag sollte allerdings nur so hoch sein, dass er voraussichtlich entstehende Beiträge bei Samlet Betaling deckt, da die Ausbezahlung eines Guthabens nur gegen eine Gebühr in Höhe von 150 DKK möglich ist. 


Dezember 2017