Abgabefrist für dänischen Jahresabschluss verlängert

Die Abgabefristen für den Jahresabschluss werden in Dänemark verlängert. Ein Unternehmen mit einem Geschäftsjahr, das im Zeitraum zwischen dem 31. Oktober 2019 und dem 30. April 2020 endete, kann den Jahresabschluss nun drei Monate später einreichen. Normalerweise beträgt die Abgabefrist fünf Monate ab Beendigung des Kalenderjahres.

Alle Geschäftsformen, die unter das dänische Jahresabschlussgesetz fallen, können die Regelung nutzen. Filialen ausländischer Kapitalgesellschaften (Niederlassungen) fallen somit unter die neuen Regeln. Der Jahresabschluss der Muttergesellschaft muss demnach erst acht Monate nach Abschluss des Kalenderjahres eingereicht werden. Ein Antrag muss für die Fristverlängerung nicht gestellt werden.  

Unternehmen der Klassen B und C mit Geschäftsjahren, die in dem oben genannten Zeitraum enden, müssen den Jahresabschluss somit spätestens acht Monate nach Ende des Geschäftsjahres einreichen. In diese Klassen gehören alle Unternehmen, die nicht unbegrenzt haften und keine Einzelunternehmen oder Kleinunternehmen sind. Ebenfalls zählen dazu kleine gewerbetreibende Unternehmen, die vom Gesetz über bestimmte Unternehmen erfasst sind, wie bspw. Vereine oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sofern diese folgende Grenzen nicht überschreiten: 

  • Bilanzsumme: Maximal 7 Mill. DKK 
  • Umsatz: Maximal 12 Mill. DKK 
  • Angestellte: Maximal 10  

Unternehmen der Klasse D (börsennotiert) mit Geschäftsjahren, die in dem oben genannten Zeitraum enden, müssen den Geschäftsbericht spätestens sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres melden. 

26.05.2020.