AB 18 – neue Vertragsbedingungen im Baugewerbe

BAURECHT: Das AB-System beschreibt die allgemeinen Bedingungen für den Hoch- und Tiefbau und wurde zuletzt 1992 revidiert. In diesem Jahr schlägt der AB-Ausschuss erhebliche Änderungen vor.

Das AB-System besteht aus den allgemeinen Bedingungen für den Hoch- und Tiefbau und existiert seit mehr als 100 Jahren. Die ersten Standardbedingungen stammen vom Ende des 19. Jahrhunderts, und die Bedingungen sind seitdem ca. alle 20 Jahre revidiert worden. Das letzte Mal geschah dies 1992, und nun – im Jahr 2018 – hat der AB-Ausschuss eine erneute Revision erarbeitet.

Die Entwürfe der AB 18 und ABR 18 lassen erwarten, dass es zu erheblichen Änderungen kommen wird. Es werden u.a. neue Vorschriften in folgenden Bereichen vorgeschlagen:

  • Planung (u.a. detailliertere Anforderungen an Zeitpläne, obligatorische Projektbesprechungen),
  • Durchführung einer Vorbesprechung und Bestimmungen zur Qualitätssicherung mit dem Ziel, die Zahl der bei der Abnahme festgestellten Mängel zu reduzieren,
  • Haftungsfrage bei Projektierung durch den Bauunternehmer,
  • Direktanspruch des Bauherrn gegenüber Subunternehmern,
  • Tagessätze bei der Überschreitung von Zwischenfristen,
  • Versäumnisse von Ratgebern bei der Ausarbeitung von Projektunterlagen,
  • Vereinfachte Formen der Streitbeilegung, um aufwändige Gerichts- und Schiedsverfahren zu vermeiden.

Am 2. Februar 2018 wurden die AB 18 und ABR 18 zur Konsultation vorgelegt. Diese müssen nun vom Ministerium für Transport, Bauwesen und Wohnraum genehmigt werden. Es wird erwartet, dass die endgültige Version der AB 18 und ABR 18 im Mai 2018 veröffentlicht wird und diese Bedingungen am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Von den ABT 18 gibt es noch keinen Entwurf, dieser wird aber voraussichtlich im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden.

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April 2018