10 Tage Quarantänepflicht bei der Einreise nach Dänemark / Pendler ausgenommen

Die dänische Regierung sorgt sich derzeit um die Ausbreitung der Virusmutationen und hat deswegen erneut die Reisewarnungen verschärft.

08.02.2021 - aktualisiert am 17.02. mit Informationen zur Verschärfung der Regeln für Grenzpendler

Die dänische Regierung hat die Einreisebestimmungen verschärft. Ab sofort gilt, dass Einreisende einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise testen lassen und anschließend für 10 Tage in Quarantäne gehen müssen. 

Diese kann nach frühestens vier Tagen durch einen negativen PCR-Test beendet werden. Die Test- und Quarantänebestimmungen gelten für ausländische wie dänische Staatsbürger. 

Darüber hinaus brauchen alle, die keinen Wohnsitz in Dänemark haben, einen triftigen Grund für die Einreise. Wichtige Geschäftstermine gelten jetzt wieder als triftige Gründe für die Einreise. 

Es gelten u.a. folgende Ausnahmen:

  • Geschäftsreisende und Dienstleistungserbringer sind während der Ausführung ihrer Arbeit von der Quarantänepflicht ausgenommen. Sobald sie jedoch ihre Arbeit nicht ausführen oder Aufgaben ausführen, welche keine physische Präsenz im Unternehmen fordern, müssen sie sich in Quarantäne begeben.
  • LKW-Fahrer*innen und Pendler*innen aus der Grenzregion sind von den Quarantänebestimmungen ausgenommen, vorausgesetzt sie können einen maximal 72 Stunden alten Corona-Test vorweisen.

Einreiseregeln, Ausnahmen und triftige Gründe finden Sie in diesem Dokument.

Besondere Regel für einreisende Arbeitnehmer
Zusätzlich zu der oben genannten Testpflicht müssen Arbeitgeber nachweisen können, dass einreisende Mitarbeiter*innen durch einen dritten Test (PCR) getestet werden. Der Test muss mindestens 48 Stunden und spätestens 96 Stunden nach dem Test, welcher die Einreise nach Dänemark garantiert hat, durchgeführt werden. Falls dieser negativ ist, kann die Quarantänepflicht auch außerhalb der Arbeitszeiten beendet werden. 

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber einen Plan für das Testen der Mitarbeiter vorlegen können. Finden Sie hier eine Vorlage des dänischen Gewerbeaufsichtsamts. 

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.