Was bedeutet die erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen in Dänemark?
In Dänemark tritt am 1. Juli 2025 eine neue Regelung zur erweiterten Produktverantwortung für Verpackungen in Kraft. Deutsche Lieferanten und Hersteller, die Produkte nach Dänemark exportieren, müssen die Regelung beachten, wenn sie davon betroffen sind.
Wer ist von der neuen Regelung betroffen?
Betroffen sind Lieferanten und Hersteller, die Produkte nach Dänemark exportieren. Das Webinar erklärt, welche Unternehmen die neue Regelung beachten müssen und was die erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen konkret bedeutet.
Welche Fristen müssen Unternehmen einhalten?
Verpflichtete Unternehmen müssen nach Dänemark exportierte Verpackungen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und geplante Mengen melden. Die Regelung selbst tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Welche Angaben müssen Unternehmen registrieren und melden?
Das Webinar erläutert, welche geplanten Mengen zu melden sind sowie wie und wo die Registrierung erfolgen muss. Damit werden die praktischen Anforderungen an Registrierung und Mengenmeldung in einem Punkt zusammengefasst.
Wer präsentiert das Webinar?
Das Webinar wird von Irma Hadzovic, Senior Environment & Packaging Consultant der Deutsch-Dänischen Handelskammer, präsentiert. Sie stellt vor, was die erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen bedeutet, wer betroffen ist, welche Fristen gelten, welche Planmengen zu melden sind und an wen sich Unternehmen wenden können.