Umsatzsteuerkredit – Neues Element im dänischen Hilfspaket ab 5. Mai 2020

Das dänische Hilfspaket für Unternehmen im Rahmen der Coronakrise beinhaltet jetzt auch einen Umsatzsteuerkredit.

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Kleine und mittlere Unternehmen können vom dänischen Finanzamt die im vorangegangenen Quartal oder Halbjahr gezahlte Umsatzsteuer als zinslosen Kredit auf Antrag ausgezahlt bekommen. Diese Hilfsmaßnahme betrifft alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen, die einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen DKK und die Umsatzsteuer bisher halbjährlich oder quartalsweise angemeldet haben. 

Der Antrag kann maximal auf den Betrag lauten, der zur letzten Umsatzsteuerfrist am 2. März 2020 angemeldet wurde. Er kann zwischen dem 5. Mai 2020 und dem 15. Juni 2020 digital eingereicht werden. 

Die Auszahlung soll nach 5 Banktagen erfolgen. Der Kredit ist vom Unternehmen bis spätestens 1. April 2021 zurückzuzahlen. Sofern die Rückzahlung nicht zu diesem Termin erfolgt, wird die Verbindlichkeit vom Finanzamt verzinst. 

Wenn das antragstellende Unternehmen in der Zwischenzeit die Voraussetzungen für diesen zinslosen Kredit nicht mehr erfüllt, muss der Kredit innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt werden. Die Voraussetzungen entfallen beispielsweise, wenn das Unternehmen insolvent ist, liquidiert oder geschlossen wird. 

Folgende weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

Der Antragsteller  

  • ist keine öffentliche Einrichtung 
  • befindet sich nicht in einem Insolvenzverfahren
  • hat keine Sicherheit stellen müssen
  • hat bisher keine vorläufigen Festsetzungen in den letzten 3 Jahren erhalten, die nicht durch eine ordentliche Festsetzung ersetzt wurde 
  • erfüllt die Bedingungen zum Erhalt von Staatshilfen 

Für den Führungskreis des Antragsteller gilt die Bedingung, dass unter den Eigentümern und der Geschäftsleitung in den letzten 10 Jahren niemand wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Darüber hinaus dürfen nicht 50 % oder mehr des Eigentümerkreises zwischen 9. April und 15. Juni 2020 ausgetauscht worden sein.

Sofern der Antragsteller Verbindlichkeiten beim Staat hat, kann der Antrag dennoch gestellt werden, die Auszahlung des Kredits erfolgt jedoch zur Deckung der Verbindlichkeiten. 

Wenn Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir können Ihre Anspruchsvoraussetzungen prüfen und den Antrag stellen.