Gesellschaftsrecht und M&A
Arbeitsrecht

Wichtige Änderung für RUT-Meldungen!

07.01.2017

Ab 6. Januar 2017 müssen Unternehmen angeben, in welchem Land der ausländische Mitarbeiter sozialversichert ist und entsprechende Dokumentation hinterlegen.

Neue Meldepflicht über Sozialversicherung

Ab dem 6. Januar 2017 müssen alle entsendenden Unternehmen bei der RUT-Registrierung angeben, wo der entsendete Mitarbeiter sozialversichert ist. Bislang war diese Information freiwillig. Ab 6. Januar 2017 ist sie obligatorisch.

Bei der RUT-Meldung kann aus einer Liste das Land ausgewählt werden, in dem der Mitarbeiter sozialversichert ist. Darüber hinaus muss nun angegeben werden, ob eine A1-Bescheinigung ausgestellt bzw. beantragt wurde. Wird diese Frage jeweils mit Ja beantwortet, muss die A1-Bescheinigung bzw. ein Nachweis für ihre Beantragung hochgeladen werden.

Änderung existrierender A1-Nachweise
Für Personen, die bereits eine A1-Bescheinigung hochgeladen haben, wird diese weiter bei der Person registriert sein. Für andere angemeldete Dienstleistungen müssen diese Informationen ab 6.1.2017 nachgemeldet werden.

Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde kontrolliert, ob die Eintragungen im RUT-Register korrekt und vollständig sind. Bei Fehlern oder Unvollständigkeit können Geldbußen von 10.000 DKK / ca. 1.300 EUR bzw. 20.000 DKK/ ca. 2.600 EUR bei wiederholten Verstößen verhängt werden.

Unsere Empfehlung
Wir empfehlen allen entsendenden Arbeitgebern, diese Informationen schnellstmöglich zu korrigieren. Bei Bedarf übernehmen wir gern die RUT-Meldungen für Sie.

Bei Fragen bitte kontaktieren Sie Jana Behlendorf unter jb(at)handelskammer.dk