Umsatzsteuer

Vorsteuerrückerstattung in Dänemark für 2017

21.08.2018

Beachten Sie die Einsendefrist 30.09.2018!

Sie hatten im Jahr 2017 in Dänemark Ausgaben für Hotelübernachtungen, Messen, Bewirtungen, Catering etc.? Für eine Reihe von Kosten können Sie die Vorsteuer zurückerstattet bekommen.

Hierfür muss bis spätestens 30.09.2018 einen Antrag auf Vorsteuerrückerstattung gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und die form- sowie fristgerechte Einhaltung des Antragsverfahrens ist Voraussetzung für die erfolgreiche Erstattung der Vorsteuer.

Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, sind wir selbstverständlich gerne für Sie da. Kontaktieren Sie die Handelskammer bis zum 25. September 2018 für das Antragsjahr 2017, entweder per E-Mail an tax(at)handelskammer.dk oder über unser entsprechendes Kontaktformular.

Neben dem Antragsverfahren unterstützen wir Sie auch bei der Beachtung der besonderen Vorsteuerabzugsfähigkeit der dänischen Umsatzsteuer.