Arbeitsrecht

Verstärkte Kontrollen der A1-Bescheinigungen

13.09.2019

Wenn Ihre Mitarbeiter außerhalb Dänemarks arbeiten, müssen sie eine A1-Bescheinigung mitführen. Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung.

Alle Mitarbeiter, sowie Fach- oder Führungskräfte, müssten theoretisch bei dienstlichen Reisen außerhalb Dänemarks in die Sozialversicherungssysteme des anderen Landes einzahlen. Um die doppelte Belastung zu vermeiden, hat man 2010 die A1-Bescheinigung eingeführt. Zweck der A1-Bescheinigung ist es zu bestätigen, dass der Mitarbeiter seine Beiträge im Heimatland zahlt. Die A1-Bescheinigung gilt für alle EU-Länder, Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein.

Seit einigen Monaten werden in ein paar wenigen Ländern der EU verstärkt Kontrollen durchgeführt. Kann der Mitarbeiter keine A1-Bescheinigung vorweisen, werden Geldbußen von 1.000 bis 10.000 € fällig. Darüber hinaus kann dem Mitarbeiter die Ausführung seiner Tätigkeit verwehrt werden.

In Dänemark ist es möglich, die A1-Bescheinigung für einzelne Dienstreisen oder für ein ganzes Jahr auszustellen. Ihr Mitarbeiter kann die A1-Bescheinigung mithilfe seiner NemID beantragen.

Wir helfen Ihnen natürlich auch gerne bei der Beantragung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Anne Rasmussen (ar(at)handelskammer.dk).