Arbeitsrecht

Ausbildungsplatz-Abgabe für dänische Arbeitgeber ab 1.1.2018

01.05.2018

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Zahl der Ausbildungsplätze und Lehrstellen zu steigern, hat die dänische Regierung eine neue Ausbildungsplatzabgabe (Praktikplads-AUB) eingeführt. Unternehmen, die keine Ausbildungsplätze anbieten, müssen künftig eine zusätzliche Abgabe zahlen. Unternehmen, die Ausbildungsplätze anbieten, werden belohnt – für sie entfällt diese Abgabe.

Wer ist von Praktikplads-AUB umfasst?

Die neue Regelung gilt für alle Arbeitgeber, die im Jahr 2017 ATP-Beiträge für mehr als einen Vollzeitangestellten mit Berufsausbildung eingezahlt haben. Dies gilt auch, wenn zum aktuellen Zeitpunkt keine Mitarbeiter mit Berufsausbildung mehr angestellt sind.

Alle deutschen Unternehmen, die in Dänemark Mitarbeiter angestellt haben, z.B. im Vertrieb, zahlen ATP-Beitrag und sind somit von der Abgabe betroffen. Unternehmen mit Vertriebsmitarbeitern mit akademischer Ausbildung sind nicht betroffen.

Deutsche Unternehmen, die zur Dienstleistungs-erbringung in Deutschland angestellte Mitarbeiter entsenden, sind hingegen nicht umfasst. Für diese Mitarbeiter wird kein ATP-Beitrag gezahlt, da entsendete Mitarbeiter grundsätzlich dem Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes unterliegen.

Zahlungspflicht oder Rückzahlung?

Alle Unternehmen, die oben genannten Kriterien erfüllen, müssen Ausbildungsplätze anbieten oder Fachkräfte ausbilden.

Unternehmen, die trotz bestehender Verpflichtung keine Lehrlinge beschäftigen bzw. ausbilden, zahlen eine zusätzliche Abgabe in den Ausbildungsfonds für Arbeitgeber (AUB) ein. Unternehmen, die mehr Auszubildende beschäftigen, als erforderlich, können eine Rückzahlung aus dem Fonds erhalten. Die neue Umlage ersetzt nicht die bisherige Umlage zum Ausbildungsfonds für Arbeitgeber (AUB-Bidrag). Diese bleibt unverändert bestehen. 

Bilanz des Arbeitsgeber-Ausbildungsfonds muss jährlich Null ergeben

Der Saldo aus den Einzahlungen in den Ausbildungsfonds und den Auszahlungen aus dem Fonds muss am Jahresende immer Null ergeben. Werden mehr AUB-Beiträge in den Fonds eingezahlt, als Boni an die Unternehmen ausgezahlt werden, ergibt sich ein Überschuss im Fonds, der an die Unternehmen ausgezahlt wird.

Ergibt sich hingegen eine negative Bilanz, werden zusätzliche Beiträge von den Arbeitgebern eingezogen.

Wie weiß das betroffene Unternehmen, wie viele Auszubildende es beschäftigen muss?

Im April erhält jedes betroffene Unternehmen eine vorläufige Festsetzung, aus der hervorgeht, wie viele Lehrlinge das Unternehmen im laufenden Kalenderjahr beschäftigen muss. Die Festsetzung gibt auch an, ob eine Einzahlung an Praktikplads-AUB zu leisten oder eine Rückzahlung zu erwarten ist.

Jedes Unternehmen hat bis zum 31.12.2018 Zeit, sein Ziel für das laufende Jahr zu erreichen.

Im Juni 2019 erhalten alle Unternehmen einen Jahresbescheid für 2019, aus dem eine etwaige Nachzahlung oder ein Bonus hervorgeht. Dieser Betrag wird im Rahmen der anderen Umlagen abgerechnet, die quartalsweise über Samlet Betaling eingezogen werden.

Beitragssenkung für angestellte Mitarbeiter mit Berufsausbildung

Unternehmen, die Mitarbeiter mit Berufsausbildung angestellt haben, erhalten eine Kürzung der Ausbildungsplatzabgabe. Die Höhe dieser Kürzung wird zusammen mit der vorläufigen Festsetzung im April bekannt gegeben und beruht auf der Grundlage der aktuell angestellten Mitarbeiter mit Berufsausbildung.

Wie viele Auszubildende muss ein Unternehmen beschäftigen?

Die Anzahl der zu beschäftigenden Auszubildenden hängt u.a. von der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter mit Berufsausbildung sowie deren entsprechender Ausbildung ab. Sie variiert von Arbeitgeber zu Arbeitgeber.

Die Anzahl der zu beschäftigenden Auszubildenden wird in Lehrlingspunkte umgerechnet (Elevpoint).

Dies beruht auf dem Hintergrund, dass Lehrlinge unterschiedlich gewichtet werden, abhängig von der Gewichtung ihrer Berufsausbildung. Ausbildungen mit hohem Fachkräftemangel werden anders gewichtet, als Ausbildungen mit geringerem Fachkräftemangel.

Die Unternehmen erhalten deshalb keine genaue Anzahl der zu beschäftigenden Lehrlinge, da dies davon abhängt, welche Auszubildenden genau beschäftigt werden. Aus der vorläufigen Festsetzung geht hervor, ob das Unternehmen über der angestrebten Zielzahl für Lehrlingspunkte liegt oder darunter.

Für jeden fehlenden Lehrlingspunkt am Jahresende ist ein Beitrag an Praktikplads-AUB zu zahlen. 2018 liegt dieser Beitrag bei 27.000 DKK pro fehlendem Lehrlingspunkt.

Beispiel

Ein Unternehmen wird darüber informiert, dass es zu wenig Lehrlinge beschäftigt. Es fehlen beispielsweise 1,20 Lehrlingspunkte. Stellt das Unternehmen keine weiteren Lehrlinge an, muss es einen Beitrag in Höhe von 32.400 DKK zahlen, wenn das Jahr beendet und der Jahresbescheid versendet wurde (1 Punkt = 27.000 kr.).

Wo findet man Auszubildende?

Wer entsprechende Auszubildende finden möchte, kann die Internetseite www.virk.dk/praktikplads-aub-selvbetjening besuchen.

Unser Service

Da die Regelungen neu sind, sind viele Einzelfragen noch ungeklärt. Wir verfolgen das Thema für Sie und halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Wir beraten Sie gern zu folgenden Punkten:

  • Einsichtnahme in die aktuelle vorläufige Festsetzung für Praktikplads-AUB
  • Probeberechnungen über Lehrlinge
  • Beratung, ob Lehrlinge eingestellt werden sollen oder die Abgabe gezahlt wird
  • Beratung, welche Auszubildenden ggf. angestellt werden sollten
  • Kontakt zu dänischen Berufsschulen
  • Hilfe bei der Schaltung einer Anzeige für Ausbildungsplätze auf praktikplads-aub.dk
  • Hilfe bei der Vertragsgestaltung (Ausbildungsvertrag, Berufsschulenvereinbarung)
  • Sonstige Beratung und Behördenkorrespondenz

Kosten: Nach Zeitaufwand 210 EUR / 180 EUR für Mitglieder der AHK Dänemark