Rechts- und Steuerberatung für Island

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Privatpersonen in Island: Steuern

Wenn Sie in Island arbeiten, sollten Sie unbedingt die isländischen Steuerregelungen kennen. Grundlegendes haben wir unten kurz für Sie zusammengefasst.

Wenden Sie sich bei spezifischen Fragen gerne per E-Mail an Volker Becker.

Wann ist eine natürliche Person steuerpflichtig?

Sofern man einen Wohnsitz in Island hat, wird man dort steuerpflichtig.

Sofern man für eine Firma nach Island entsendet wird, wird man beschränkt steuerpflichtig, wenn man sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Island aufhält (so DBA Deutschland) oder aber mit Aufenthaltsbeginn, wenn man für eine ausländische Betriebstätte tätig wird. Bauausführungen begründen nach einer Dauer von 12 Monaten eine Betriebstätte in Island.

In den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen finden sich Regelungen dazu, wie die Person steuerlich zu behandeln ist, wenn Sie als in beiden Staaten ansässig betrachtet wird. Dies könnte zu einer abweichenden Besteuerung führen.

Was ist zu beachten bei der Lohnsteuer für Personen?

Die steuerpflichtige Person benötigt eine Steuerkarte, die man beim Finanzamt (RSK) beantragen kann. (www.rsk.is). Sofern man seinen Aufenthalt über eine Dauer von drei Monaten plant, muss man sich beim isländischen Register (Einwohnermeldeamt) anmelden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anmeldung für Ihre Mitarbeiter vorzunehmen.

Die zu kontaktierende Behörde:
Register Iceland
www.skra.dk
skra(at)skra.is

Mit dieser Anmeldung erhält man eine Personennummer, mit der man auch die Steuernummer/Steuerkarte beantragt.

Bei entsendeten Mitarbeitern ist zu beachten, dass diese sich registrieren müssen, wenn Sie länger als drei Monate in Island arbeiten und leben.

Auch wenn keine Steuerpflicht entsteht, weil die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss der Arbeitgeber bzw. der Mitarbeiter sich formell von der Lohnsteuerpflicht befreien lassen.

Sofern der entsendete Mitarbeiter eine A1 Bescheinigung aus dem Heimatland hat, muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge leisten. Lediglich der geringe Beitragssatz von 0,425 % des Bruttolohnes muss an die isländische Behörde entrichtet werden.

Der Lohnsteuersatz für Personen ist nach Einkommenshöhe gestaffelt:

  • Bis 834.707 ISK monatlich: 36,94 %
  • Darüber: 46,24 %

Gesellschaften in Island: Recht & Steuern

Gesellschaften sind in Island der Besteuerung mit dem Welteinkommen unterworfen. Wir beraten Sie zu den Eigenheiten des isländischen Steuersystems. Im Folgenden gehen wir auf die wichtige Fragen ein.

Kontaktieren Sie gerne Volker Becker per E-Mail, wenn Sie weitere Informationen benötigen.

Welche Steuersätze gibt es bei der Einkommensteuer?

Kapitalgesellschaften oder Filialen ausl. Unternehmen20% (2018)
Andere Gesellschaften und juristische Einheiten als solche mit beschränkter Haftung, wie Partnergesellschaften, Vereine, Stiftungen, Fonds, Nachlassvermögen, Insolvenzvermögen 37,6% (2018)
Ausgeschüttete Dividenden22% (2018)

Wie hoch sind die Sozialversicherungsabgaben?

Beitrag zur Insolvenzfond und Marktabgabe6,85 % (2018)
(Mitarbeiter mit A1 Nachweis) 0,425 % (2018)  
AN Beitrag zur obligatorischen Pensionskasse 11,5% (Abweichungen nach oben möglich bei bestimmten Vereinbarungen)

Wann ist eine Gesellschaft in Island steuerpflichtig?

Grundsätzlich werden alle in Island eingetragenen und registrierten Körperschaften als steuerpflichtig in Island betrachtet.

Die Registrierung ist einfach und dauert nur wenige Tage. Die Gebühren sind sehr moderat.

Gleiches gilt für Körperschaften, die ihre satzungsmäßige Sitzadresse in Island oder die Geschäftsleitung in Island ausüben.

Ausländische Gesellschaften sind in Island steuerpflichtig, wenn die tatsächliche Geschäftsleitung in Island ausgeübt wird.

Die inländische Abteilung für Einkommensteuer kann mittels eines Bescheids feststellen, dass eine Gesellschaft in Island steuerpflichtig ist. Die Entscheidung der Behörde kann gerichtlich angefochten werden.

Welche Rechtsformen für Gesellschaften gibt es in Island?

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in kleiner und großer Variante

 Public Limited Company
Voraussetzungen:

  • Stammkapital mindestens 4 Millionen ISK
  • Mindestens 2 Gesellschaftsgründer
  • Mindestens 2 Anteilseigner
  • 3 Vorstandsmitglieder
  • 1 Geschäftsführer

Hauptzweck dieser Gesellschaftsform ist die Kapitalbeschaffung am offenen Markt (Börse). Für börsennotierte Gesellschaften gelten zusätzliche Bedingungen.

Private Limited Company
Voraussetzungen:

  • Stammkapital mindestens 500.000 ISK
  • Mindestens 1 Gesellschaftsgründer
  • Mindestens 1 Anteilseigner
  • 1 Vorstandsmitglied und 1 Vertreter, wenn es 4 oder weniger Anteilseigner gibt, ansonsten 3 Vorstände
  • 1 Geschäftsführer (Manager) ist bei nur einem Vorstand nicht erforderlich.
  • Vorstand oder Geschäftsführer müssen in Island oder der EU/EFTA ansässig sein und Staatsangehöriger eines der Staaten sein.

Diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Island die häufigste Form und wird mit dem Kürzel ehf. versehen.

Weitere Rechtsformen für Gesellschaften sind:

  • Aktiengesellschaft (abgekürzt hf., Stammkapital 4 Mill. ISK) und die Europäische Gesellschaft SE
  • verschiedene Partnerschaften, bei der die teilnehmenden Gesellschafter, entweder natürliche oder juristische Personen, für alle Verbindlichkeiten persönlich und solidarisch haften. • Filiale ausländischer Kapitalgesellschaften
  • Betriebsstätte

Detaillierte Informationen über die einzelnen Rechtsformen erhalten Sie bei Volker Becker.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Island? Gibt es einen reduzierten Umsatzsteuersatz?

Der allgemeine inländische Umsatzsteuersatz beträgt 24%.

Die folgenden Güter und Dienstleistungen sind vom reduzierten Umsatzsteuersatz von 11% umfasst:

  • Vermietung von Hotel- und Gastzimmern und anderen Unterkünften
  • Personentransport, beispielsweise Walbeobachtungsfahrten, Schneemobilfahrten und Pferdetouren
  • Dienstleistungen von Reiseagenturen und Reiseveranstaltern, deren Leistungen in Island genutzt werden.
  • Eintrittsgelder für Spas, Saunas, Sanatorien oder sanitäre Einrichtungen
  • Abonnement für Fernsehen oder Radio
  • Zeitungen und Magazine
  • Bücher, Noten und deren Audioaufnahmen, CD und andere elektronische Medien
  • Geothermales warmes Wasser, Elektrizität und Heizöl zum Heizen von Häusern und Swimmingpools
  • Lebensmittel und andre Konsumgüter, die in der Anlage zum Umsatzsteuergesetz genannt wird 
  • Zugang zu Straßen und transportbezogenen Einrichtungen
  • CDs, Tonbänder, Audio Kassetten und andere vergleichbare Medien für Musik, nicht aber Videos. Gleiches gilt für elektronisch publizierte Musik
  • Kondome, wiederverwertbare textile Windeln und Windeleinlagen
  • Touristische Führungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind umsatzsteuerfrei. Die Umsatzsteuerbefreiung findet hauptsächlich auf den Export von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland Anwendung.

Was muss ich beachten, wenn ich Handel mit steuerbaren Waren und Dienstleistungen geschäftsmäßig betreibe?

Unternehmen, die Handel mit steuerbaren Waren und Dienstleistungen geschäftsmäßig betreiben, müssen sich zur Umsatzsteuer in Island registrieren und erheben.

Was müssen Unternehmen, die nicht in Island ansässig sind, beim Handel beachten? Ist ein Fiskalvertreter notwendig?

Ausländische Unternehmen, die in Island umsatzsteuerpflichtige Lieferungen ausführen, aber weder in Island ansässig noch dort eine feste Betriebstätte unterhalten müssen einen in Island ansässigen Fiskalvertreter benennen, der im Namen des ausländischen Unternehmens die Umsatzsteuer anmelden muss. Beide Parteien haften für die Zahlung der Umsatzsteuer (Verantwortlich für die sichere Einzahlung der Umsatzsteuer).

Wenn der ausländische Unternehmer keinen Fiskalvertreter benennt, ist der Käufer der Ware oder Dienstleistung für die Zahlung der isländischen Umsatzsteuer verantwortlich. Das bedeutet nicht, dass ein Wahlrecht besteht, weil der Käufer u.U. eingeschränktes Vorsteuerabzugsrecht hat und eventuelle Bußgelder zahlen muss.

Ein ausländischer Baudienstleister, der in Island Baudienstleistungen erbringt, muss sich formell registrieren. Wir helfen Ihnen gerne mit der Registrierung, der Abrechnung und allen anderen Verpflichtungen.

Wenn ein nichtansässiger Unternehmer elektronisch gelieferte Dienstleistungen in Island erbringt, kann er eine isländische VAT Nummer beantragen und die Umsatzsteuer selber anmelden und einzahlen.

Was sind die Meldezeiträume und Fristen für die Umsatzsteuer?

Normalerweise ist die Umsatzsteuer jeweils für einen Zeitraum von zwei Monaten anzumelden und abzuführen.

Die Frist für die Anmeldung und Zahlung endet einen Monat und 5 Tage nach Beendigung des jeweiligen Meldezeitraums, für den Zeitraum Januar Februar endet die Frist am 5. April.

Sofern die Umsatzsteuer nicht rechtzeitig entrichtet wird, erhebt das isländische Finanzamt einen Versäumniszuschlag. Dieser Zuschlag beträgt 1% des Schuldbetrags pro Tag. Der Zuschlag wird täglich um ein Prozent bis maximal zu einem Prozentsatz von 10% erhoben.

Zusätzlich werden Verspätungszinsen pro Verspätungsmonat erhoben.

Wie können Umsatzsteuern erstattet werden? (Vorsteuervergütung)

Ausländische Unternehmen, die weder in Island etabliert sind oder eine Betriebstätte unterhalten, können die für Waren und Dienstleistungen bezahlten isländischen Umsatzsteuern erstattet bekommen, wenn diese Waren und Dienstleistungen zu unternehmerischen Zwecken eingekauft wurden.

Die Erstattung kann an solche ausländischen Unternehmen erfolgen, wenn diese Unternehmen mit deren Geschäftstätigkeit in Island umsatzsteuerpflichtig wären und sich in Island registrieren müssten, wenn die unternehmerische Tätigkeit in Island ausgeführt würde. Unternehmen mit umsatzsteuerfreien Aktivitäten können deswegen keine gezahlte Umsatzsteuer erstattet bekommen.

Ferner ist es für die Vorsteuererstattung Voraussetzung, dass das beantragende Unternehmen im Antragszeitraum keine steuerbaren Aktivitäten in Island ausgeführt hat, für welche es Registrierungspflichtig gewesen wäre.