Volker Becker
Head of Legal, Tax & Financial Services Legal & Tax & Financial Services
tax@handelskammer.dkEs gibt mehrere Ausgabenarten, die man als Steuerpflichtiger im Rahmen der dänischen Steuererklärung geltend machen kann. Zu diesen gehören u.a. Zinsen, ausländische Sozialabgaben, Unterhaltszahlungen oder Reisekosten etc.
Je nach Umfang der Steuerpflicht sind Ergänzungen obligatorisch, wie beispielsweise ausländisches Kapitaleinkommen.
Wir helfen ausländischen Arbeitgebern dabei, das Einkommensjahr der entsendeten Mitarbeiter korrekt abzuschließen. Dadurch können Sie Steuernachzahlungen vermeiden oder Steuererstattungen erhalten.
Warum sollten dänische Steuerbescheide kontrolliert werden?
Die Handelskammer hilft jedes Jahr etwa 200 Personen bei dieser Aufgabe.
Wir prüfen Ihren Bescheid und arbeiten Ihre Steuererklärung für Sie aus.
Schreiben Sie uns gerne unter tax@handelskammer.dk.
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