Rechtsberatung
Die Servicegesellschaft der Deutsch-Dänischen Handelskammer (DDHK Service ApS) und ihre Partnerkanzleien beraten deutsche Unternehmen bei allen deutschen, dänischen und grenzübergreifenden juristischen Fragestellungen.
Wir beraten Sie zum Beispiel bei Ihrem Markteinstieg in Dänemark (Gesellschaftsgründung, Vertriebswege, Untersuchung von Erlaubnis- und Genehmigungspflichten) oder bei Vertragsverhandlungen (vom ersten Vertragsentwurf über die Vertragserfüllung und -anpassung bis zur Vertragsabwicklung). Außerdem erstellen wir für Sie juristische Gutachten, treiben Forderungen gegen dänische Schuldner bei und vertreten Sie vor dänischen Gerichten, wenn es doch mal zu einem Prozess kommen sollte.
Die Kosten
Beratung durch die Servicegesellschaft der Deutsch-Dänischen Handelskammer (DDHK Service ApS): 150,- (Nicht-Mitglieder) / 120,- (Mitglieder) pro Stunde.
Wenn eine juristische Beratung durch unsere Partneranwälte gewünscht oder erforderlich wird, geben wir Ihren Sachverhalt nach Absprache mit Ihnen weiter. Sie schließen dann eine individuelle Honorarvereinbarung mit der jeweiligen Partnerkanzlei.
Wir haben für Sie Informationsblätter zu den häufigsten Fragestellungen erarbeitet, die Ihnen einen ersten Überblick verschaffen sollen.
Häufige Fragen zum Insolvenzrecht
Bauverträge schließen in Dänemark
Forderungsbeitreibung in Dänemark
Verjährungsregelungen in Dänemark
Vollstreckung deutscher Titel in Dänemark
Öffentliche Register in Dänemark, Firmenkennziffer und Personenkennziffer
Diese Informationsblätter dienen lediglich einer ersten Information. Die Servicegesellschaft der Deutsch-Dänischen Handelskammer (DDHK Service ApS) berät Sie gerne individuell oder stellt den Kontakt zu einer unserer Partnerkanzleien her.
Haftungsausschluss:
Die Informationsblätter wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet. Dennoch kann die Servicegesellschaft der Deutsch-Dänischen Handelskammer (DDHK Service ApS) keine Haftung für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen.



