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Zulassung / Autorisation und Arbeitssicherheit

Welche Qualifikationen sind erforderlich?

In Dänemark besteht kein Meisterzwang und ein Nachweis fachlicher Qualifikationen ist generell nicht erforderlich. Allerdings kann der Auftraggeber fachliche Nachweise verlangen.

In welchen Berufen braucht man eine Zulassung / Autorisation?

Die meisten Handwerksberufe können in Dänemark ohne Zulassung / Autorisation ausgeübt werden. Für einige Berufe und Arbeiten mit bestimmten Geräten und Materialien ist eine Zulassung / Autorisation erforderlich. Verschiedene Behörden sind hierfür zuständig: Bei Elektro-, Sanitärinstallateuren und Schachtmeistern ist eine Zulassung durch das Amt für Arbeitssicherheit („Sikkerheds­styrelsen“) erforderlich. Zusätzliche Informationen in deutscher Sprache zur Zulassung bei Elektro-, Sanitärinstallateuren und Schachtmeistern können auf den Internetseiten bei der Handwerkskammer Lübeck (HWK Lübeck) nachgelesen werden.

Arbeiten mit bestimmten Geräten und Materialien (wie z.B. mit Gerüsten, Kränen, Gabelstablern und asbesthaltigen Materialien) müssen vom Gewerbeaufsichtsamt (”Arbeitstilsynet”) zugelassen werden. Weitere Informationen in deutscher Sprache zu Arbeiten u.a. mit Gerüsten, Kränen, Gabelstablern und asbesthaltigen Materialien finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der HWK Lübeck.

Sicherheit auf dänischen Baustellen

Die Einhaltung der Vorschriften wird in Dänemark konsequent überprüft und Verstöße werden schnell geahndet. Deutsche Auftragnehmer sollten sich deshalb mit den wesentlichen dänischen Vorschriften vertraut machen. Das dänische Gewerbeaufsichtsamts (”Arbeitstilsynet”) informiert auf seinen Internetseiten ausführlich über die Bestimmungen.

 

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