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Tarifverträge

Keine Pflicht zum Tarifvertrag, aber …

Generell können ausländische Unternehmen ohne Tarifverträge in Dänemark arbeiten. Wenn die Gewerkschaft jedoch feststellt, dass branchenübliche Bedingungen nicht eingehalten werden und das Unternehmen keinen Tarifvertrag hat, darf sie die Baustelle blockieren. Bei Tarifverträgen unterscheidet man zwischen Haupt- und Haustarif. Der Haupttarifverträge („overenskomst“) wird zwischen der Arbeitgeberorganisation (meist „Dansk Byggeri“) und einer Gewerkschaftszentrale geschlossen. Haustarifverträge („tiltrædelsesoverenskomster“) werden zwischen Unternehmen und lokalen Gewerkschaften geschlossen.

Haustarifvertrag für die kurze Frist

Ein Haustarifvertrag ist empfehlenswert, wenn ein Unternehmen nur begrenzte Zeit in Dänemark tätig ist. Die Gewerkschaft verlangt in den Verhandlungen regelmäßig einen über dem „Haupttarif“ liegenden „ortsüblichen Mindestlohn“, die Mitgliedschaft aller Mitarbeiter und Einblick in die Lohnunterlagen. Die Gewerkschaftsforderungen sind verhandelbar. Die AHK unterstützt dabei. Für alles, was nicht im Haustarifvertrag geregelt ist, gelten die Bestimmungen des Haupttarifvertrages.

Arbeitgeberverband für die lange Frist

Bei längerfristigen Engagements oder der Gründung einer Betriebsstätte kommt auch eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband in Frage. Dann gilt der Haupttarif. Meist wünscht die Gewerkschaft eine „Anpassungsverhandlung“, um z.B. höhere Löhne zu erzielen. Im Gegenzug kann auch der Arbeitgeber Verbesserungen aushandeln.

Eva Christiansen

Abteilungsleiterin

Tel.: +45 32 83 00 63
Fax: +45 32 54 15 00
ec(at)handelskammer.dk

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