Dänisches Bauvertragsrecht
AB 92 anstelle von VOB
Ein dänischer Bauherr verlangt in der Regel die Einbeziehung der „AB 92“ (Almindelige betingelser for arbejder og leverancer i bygge- og anlægsvirksomhed = Allgemeine Bedingungen für Bauleistungen und -Lieferungen) als Teil der Vertragsgrundlage des Bauvorhabens. Der gesamte dänische Baumarkt basiert auf den AB 92, die ihrer Funktion nach der deutschen VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) entsprechen.
Beratung in der Angebotsphase sinnvoll
Der richtige Zeitpunkt für qualifizierte Beratung liegt vor der Abgabe eines Angebots. Zu diesem Zeitpunkt können die Inhalte der Leistungen und die Risiken nach den AB 92 noch kalkuliert und als Teil des Angebotes berücksichtigt werden.
Wenn nicht gezahlt wird
Die AHK kann die rechtliche Vertretung vor dem dänischen Schiedsgericht für Bauverfahren „Voldgiftsretten for Bygge og Anlæg“ übernehmen. Die AB 92 schreiben vor, dass Baustreitigkeiten vor diesem Schiedsgericht beigelegt werden.
Weiterführende Informationen zur Forderungsbeitreibung finden Sie hier.



