Arbeitsbeziehungen in Dänemark
Tarifverträge sind das A und O
In Dänemark wird das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern grundsätzlich tarifvertraglich geregelt. Die Tarifverträge enthalten Bestimmungen über Arbeitszeit, Mindestlohn, zusätzliche Arbeitgeber-Verpflichtungen. Dazu gehören u.a. Urlaubsgeld, Feiertagsgeld und Rente sowie die Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.
Konflikte mit Gewerkschaften vermeiden
Viele Bauunternehmen verlangen von Subunternehmen den Abschluss eines Haustarifvertrages oder den Beitritt zum Arbeitgeberverband. Hiermit soll vermieden werden, dass Gewerkschaften das Bauprojekt stören. Vor Baubeginn sollte die Wahl getroffen werden. Die AHK ist dafür ein guter Ratgeber und für die Verhandlung von Haustarifverträgen ein erfahrener Partner.
Wenn Konflikte entstehen
Die Gewerkschaften kontrollieren regelmäßig Baustellen, um Tarifvertragstreue zu überprüfen. Sollten mit den Gewerkschaften Konflikte entstehen, kann die AHK als Vermittler, Dolmetscher und Ratgeber eingeschaltet werden.



