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Anmeldepflichten in Dänemark

Umsatzsteuerpflicht auch ohne Betriebsstätte

Deutsche Unternehmen sind in Dänemark umsatzsteuerpflichtig, wenn sie bestimmte Leistungen im Lande ausführen. In diesem Fall benötigen sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine dänische Steuernummer. Diese bekommen sie von den dänischen Steuerbehörden (www.skat.dk).   

Wer muss sich registrieren lassen?

Als deutscher Handwerker muss man sich umsatzsteuerlich registrieren, wenn man in Dänemark Dienstleistungen aller Art  an Privatpersonen erbringt.

Einfacher ist es nun, wenn ein deutscher Dienstleister an einen dänischen Unternehmer Leistungen erbringt. Fortab kann die Rechnung unter Nennung der beiden jeweiligen Steuernummern netto gestellt werden. Ergänzend muß auf die Umkehr der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger hingewiesen werden. Hier passt sich die neue Regelung der bereits aus Deutschland bekannten Vereinfachung an. (sog. 13 b Paragraph)

Etwas komplizierter wird es leider, wenn das deutsche Unternehmen an ein nichtdänisches Unternehmen Leistungen erbringt. Hier soll laut Gesetz ebenfalls eine steuerliche Registrierung für den leistenden Unternehmer entfallen. Es werden ebenfalls Nettorechnungen mit dem genannten Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld geschrieben. Es obliegt dann dem Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu berechnen, anzumelden und an das dänische Finanzamt zu entrichten. Die Vorsteuer wird dem Unternehmen dann im Rahmen eines besonderen Rückerstattungsverfahrens zurückgezahlt. Sollte ein solcher Fall bei Ihnen vorliegen, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit unserer Steuerabteilung oder direkt mit dem dänischen Finanzamt.

Wenn Waren innerhalb Dänemarks verkauft werden, muss der Verkäufer dänische Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Eine vorherige Registrierung beim dänischen Finanzamt ist somit dann erforderlich.

Sofern Waren direkt aus Deutschland an einen dänischen Unternehmer verkauft und geliefert werden, erfolgt der Verkauf als innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei.

Die Handelskammer unterstützt

Die AHK betreut deutsche Unternehmen bei allen umsatzsteuerlichen Themen in Dänemark. Sie unterstützt bei der Beurteilung, welche Registrierungen erforderlich sind und übernimmt die Fiskalvertretung gegenüber den dänischen Steuerbehörden. Die umsatzsteuerliche Registrierung muss spätestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen.

Volker Becker

Fiskalvertretung
Tel.: +45 32 83 00 67
Fax: +45 32 54 15 00
vb(at)handelskammer.dk

Katrin Wickel

Fiskalvertretung
Tel. +45 32 83 00 66
Fax: +45 32 54 15 00
kw(at)handelskammer.dk

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